Hauseinführung von Versorgungsleitungen
Für die Einführung von Versorgungsleitungen sind nur noch DVGW-zertifizierte Hauseinführungssysteme zulässig sind. KG Rohre sind für diesen Zweck wegen unzureichender Dichtigkeit nicht mehr zulässig.
Für die Einführung von Versorgungsleitungen sind nur noch DVGW-zertifizierte Hauseinführungssysteme zulässig sind. KG Rohre sind für diesen Zweck wegen unzureichender Dichtigkeit nicht mehr zulässig.
Nach § 19 Absatz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sind alle Ladeeinrichtungen beim Netzbetreiber anzumelden.
Informationen zu unseren Bädern finden Sie ab sofort unter einer eigenen Webseite.